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Strafverfahren stellen für den Betroffenen häufig eine sehr belastende Situation dar, zumal in vielen Fällen auch eine Freiheitsstrafe drohen kann. Wenden Sie sich daher vertrauensvoll an mich. Ich begleite Sie frühzeitig vom Beginn des Ermittlungsverfahrens an über ein mögliches Strafbefehlsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung vor den Strafgerichten. Zielrichtung meines Handels ist immer der Grundsatz, das Strafverfahren nach Möglichkeit in seiner frühesten Phase zu beenden, nur dies ist der sicherste Weg für den Mandanten. Dem Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft kommt daher ein zentraler Punkt zu: Oftmals kann in diesem frühen Stadium eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen eine Auflage erreicht werden. Sind Sie unschuldig in ein Strafverfahren verwickelt, will ich natürlich einen Freispruch für Sie durchsetzen. Zwischen dem vierzehnten und achtzehnten Lebensjahr (bezogen auf die Tatzeit) wird Jugendstrafrecht angewendet. Bis zum einundzwanzigsten Lebensjahr kann Jugendstrafrecht unter gewissen Voraussetzungen auch für Heranwachsende angewendet werden. Bei Jugendstrafrecht steht nicht die Strafe, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Daher kann für den Anwalt eine andere Verteidigungsstrategie geboten sein.
Für alle
Strafverfahren gilt: Vermeiden Sie vorschnelle
Angaben zur Sache, sondern kontaktieren Sie mich so
früh wie möglich. Ohne eine gründliche Sichtung der
Ermittlungsakte sollte eine Einlassung in der Regel
nicht erfolgen! |
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