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Mit steigender Mobilisierung
kommt dem Verkehrsrecht in den letzten Jahren eine
immer größere Bedeutung zu. Durch die erfolgreiche Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs für Verkehrsrecht profitieren Sie als Mandant schon jetzt von noch mehr Fachwissen und einer kompetenten Vertretung im Bereich des Verkehrsrechts. Selbstverständlich nehme ich auch an jährlichen Fortbildungsveranstaltungen im Verkehrsrecht teil. Das Verkehrsrecht umfasst gleich mehrere Rechtsgebiete, nämlich das Zivilrecht, das Versicherungsvertragsrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Strafrecht und das Verwaltungsrecht. Der Bereich des Zivilrechts umfasst insbesondere die Abwicklung von Verkehrsunfällen, wie beispielsweise die Geltendmachung von Schadensersatz, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten, Nutzungsausfall, Rückstufungsschäden, Haushaltshilfeschäden, Abschleppkosten und vieles mehr. Im
Ordnungswidrigkeitenrecht sind die klassischen
Verkehrsverstöße gegen die Verkehrsregeln und ihre
Ahndung zusammengefasst, wie zum Beispiel der
Geschwindigkeitsverstoß, das Überfahren einer roten
Ampel, das Überladen eines (Nutz-)Fahrzeuges, der
Verkehrsunfall, etc. Verkehrsverstöße werden in der
Regel geahndet mit Verwarnungsgeldern, Bußgeldern
und Punkte im sog. Fahreignungsregister.
Im Verwaltungsrecht
schließlich sind Fahrerlaubnisangelegenheiten
(Führerscheinentzug, MPU), Angelegenheiten der allg.
Betriebserlaubnis von Kraftfahrzeugen,
Genehmigungen, Konzessionen usw.. angesiedelt. Immer gut beraten. |
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