Ehe- und Familienrecht

Ihr vertrauensvoller Partner im Fachgebiet Familienrecht

In allen Belangen des Ehe- und Familienrechts stehen wir Ihnen von der ersten Beratung bis zur finalen Lösung zur Seite. Ob es um die Gestaltung von Eheverträgen, eine Scheidung problemlos zu gestalten oder um Sorgerechtsfragen geht, wir behandeln Ihre rechtlichen Belange stets mit Feingefühl und hoher Fachkompetenz.

Unser tiefgreifendes Verständnis für das Familienrecht ermöglicht es uns, sämtliche Aspekte von Unterhaltsrecht bis Betreuungsrecht abzudecken. Sie profitieren dabei von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Engagement für eine faire und einfühlsame Rechtsberatung. Wir wissen, dass jede familiäre Situation einzigartig ist und garantieren Ihnen eine individuelle Unterstützung, die Ihre spezifischen Bedürfnisse berücksichtigt.

Unser Leistungsspektrum im Ehe- und Familienrecht auf einen Blick:

  • Scheidungen und Trennungen: Umfassende Unterstützung bei der Abwicklung von Scheidungen, einschließlich Aufteilung des Vermögens und Regelung von Unterhaltsansprüchen.
  • Sorgerechts- und Umgangsrecht: Beratung und Vertretung in allen Fragen des Sorgerechts und der Gestaltung von Umgangsregelungen.
  • Unterhaltsrecht: Fachkundige Bestimmung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Kinder und geschiedene Ehepartner.
  • Eheverträge und familiäre Vereinbarungen: Erstellung und Überprüfung von Eheverträgen und anderen familiären Vereinbarungen.
  • Vermögens- und Schuldenregelung: Beratung bei der gerechten Aufteilung von Vermögen und Schulden im Falle einer Scheidung.
  • Außergerichtliche Konfliktlösung: Förderung von Mediationsverfahren und außergerichtlichen Einigungen, um kostenintensive und emotionale Gerichtsverfahren zu vermeiden.
  • Betreuungsrecht: Unterstützung bei der Einrichtung von rechtlichen Betreuungen für Angehörige.

Ihr vertrauensvoller Partner im Fachgebiet Familienrecht

Häufig gestelle Fragen

Wann beginnt das rechtliche „Getrenntleben“?
Was versteht man unter einem Trennungsjahr?
Bei wem bleiben die Kinder und wer darf sie sehen?
Wann ist Kindesunterhalt zu zahlen?

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