Verwaltungsrecht

Ihr versierter Ansprechpartner im Fachbereich Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist ein vielfältiges und weitreichendes Feld, das zahlreiche Aspekte des täglichen Lebens regelt. Als Ihr erfahrener Ansprechpartner im Verwaltungsrecht vertrete ich Sie in allen Belangen von öffentlichem Interesse. Wir unterstützen Sie effektiv bei Auseinandersetzungen mit Behörden und vor Gericht, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Setzen Sie auf unsere fundierte Erfahrung im Verwaltungsrecht, um Ihre Anliegen effizient und zielgerichtet zu lösen. Wir sind hier, um Ihnen durch die Komplexität des öffentlichen Rechts zu helfen und sicherzustellen, dass Ihre Belange gehört und respektiert werden.

Unser Leistungsspektrum im Fachgebiet Verwaltungsrecht auf einen Blick:

  • Öffentliches Baurecht: Unterstützung bei allen Fragen des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts.
  • Ordnungsrecht: Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Polizeirechts und anderer ordnungsrechtlicher Vorschriften.
  • Versammlungsrecht: Sicherstellung Ihrer Rechte bei der Organisation und Durchführung öffentlicher Versammlungen.
  • Gaststättenrecht: Unterstützung bei der Erlangung und Verteidigung von Konzessionen für Gastronomiebetriebe.
  • Umweltrecht und Energierecht: Beratung bei umweltrechtlichen Genehmigungen und Energieprojekten.
  • Beamtenrecht: Vertretung in dienstrechtlichen Verfahren und bei beamtenrechtlichen Streitigkeiten.
  • Schulrecht: Unterstützung bei schulrechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen.
  • Kommunales Abgabenrecht: Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über kommunale Abgaben und Gebühren.

Ihr versierter Ansprechpartner im Fachbereich Verwaltungsrecht

Häufig gestelle Fragen

Ist eine Baugenehmigung immer erforderlich?
Wie erfolgt die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts?
Was bedeutet eine Abrissverfügung?
Was versteht man unter öffentlichen Abgaben?

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