Arbeits- und Sozialrecht
Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern von der Begründung des Arbeitsverhältnisses über dessen Ausgestaltung bis hin zur Beendigung. Das Sozialrecht ist zudem ein fundamentaler Bereich des öffentlichen Rechts, der Ihre sozialen Rechte und Ansprüche sichert.
Wir beraten und vertreten Sie als Arbeitnehmer und Arbeitgeber umfassend bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen sowie in allen Fragen des Sozialrechts. Wir setzen uns engagiert dafür ein, Ihre Rechte im Arbeitsverhältnis sowie im komplexen System des Sozialrechts konsequent durchzusetzen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche anerkannt und gewahrt werden.
Unser Leistungsspektrum im Arbeitsrecht:
- Prüfung, Gestaltung und Anpassung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen
- Vertretung bei Kündigung, Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von Abmahnungen und Entwicklung geeigneter Reaktionsstrategien
- Prüfung und Durchsetzung wohlwollender und korrekter Arbeitszeugnisse
- Durchsetzung offener Lohn-, Bonus-, Überstunden- und Urlaubs-Ansprüche
- Überprüfung von Befristungen und Durchsetzung unbefristeter Arbeitsverhältnisse
- Beratung bei Fragen rund um Betriebsrat, Mitbestimmung und innerbetriebliche Regelungen
Unser Leistungsspektrum im Sozialrecht:
- Arbeitsförderungsrecht: Beratung bei Fragen rund um Arbeitslosengeld und Qualifizierungsmaßnahmen.
- Gesetzliche Krankenversicherung: Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf medizinische Leistungen.
- Gesetzliche Rentenversicherung: Beratung zu Rentenansprüchen und deren Durchsetzung.
- Gesetzliche Unfallversicherung: Vertretung bei Unfallversicherungsangelegenheiten und Arbeitsunfällen.
- Rehabilitationsrecht: Unterstützung bei der Beantragung und Realisierung von Rehabilitationsmaßnahmen.
- Pflegerecht: Beratung zu Pflegeleistungen und Pflegeversicherungsansprüchen.
- Kinder- und Erziehungsgeld: Hilfe bei der Beantragung und Klärung von Ansprüchen auf familienbezogene Leistungen.
- Sozialhilfe: Beratung bei der Beantragung und Verteidigung Ihrer Ansprüche auf Sozialhilfe.