Sozialrecht

Ihr engagierter Anwalt für Sozialrecht

Das Sozialrecht ist ein fundamentaler Bereich des öffentlichen Rechts, der Ihre sozialen Rechte und Ansprüche sichert. In unserer Kanzlei vertreten und beraten wir Sie umfassend in allen Fragen des Sozialrechts, von der Arbeitsförderung bis zur Sozialhilfe. Wir setzen uns engagiert dafür ein, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Ihnen gesetzlich zusteht.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Rechte im komplexen System des Sozialrechts effektiv zu verteidigen und durchzusetzen. Wir stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre sozialen Ansprüche anerkannt und gewahrt werden.

Unser Leistungsspektrum im Rechtsgebiet Sozialrecht auf einen Blick:

  • Arbeitsförderungsrecht: Beratung bei Fragen rund um Arbeitslosengeld und Qualifizierungsmaßnahmen.
  • Gesetzliche Krankenversicherung: Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf medizinische Leistungen.
  • Gesetzliche Rentenversicherung: Beratung zu Rentenansprüchen und deren Durchsetzung.
  • Gesetzliche Unfallversicherung: Vertretung bei Unfallversicherungsangelegenheiten und Arbeitsunfällen.
  • Rehabilitationsrecht: Unterstützung bei der Beantragung und Realisierung von Rehabilitationsmaßnahmen.
  • Pflegerecht: Beratung zu Pflegeleistungen und Pflegeversicherungsansprüchen.
  • Kinder- und Erziehungsgeld: Hilfe bei der Beantragung und Klärung von Ansprüchen auf familienbezogene Leistungen.
  • Sozialhilfe: Beratung bei der Beantragung und Verteidigung Ihrer Ansprüche auf Sozialhilfe.

Ihr engagierter Anwalt für Sozialrecht

Häufig gestelle Fragen

Ist ein Widerspruch gegen Entscheidungen der Sozialversicherungsträger möglich?
Welche Rolle spielt das Sozialgericht bei sozialrechtlichen Streitigkeiten?
Was unterscheidet Sozialhilfe von Arbeitslosengeld?

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